VIK - Akademie für Arbeitsschutz

 

Feuerlöschtraining


Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen.
Die Unterweisung ist zu dokumentieren.


(ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Regelmäßige Unterweisung


Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.

Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.

Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.


(DGUV Information 205-023)

 

Unser Angebot:


  1. 1.Feuerlöschtraining:
    Als Ergänzung zu oben genannten rechtlichen Vorgaben, bieten wir Feuerlöschtrainings zum Erlernen der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen bei Ihnen vor Ort an.

  2. 2.Unterweisung in Theorie und Praxis:
    Gerne erstellen wir Ihnen nach Bedarf, speziell auf Ihre Bedürfnisse, ein umfangreiches Unterweisungsprogramm. Hierbei werden alle vorhandene Aspekte Ihres Brandschutzplans mit einbezogen.

Fachbereich Brandschutz

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