VIK - Akademie für Arbeitsschutz
VIK - Akademie für Arbeitsschutz
Fachbereich Brandschutz
Brandschutzhelfer- Ausbildung
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster, 11.12. 1987
Vorschriften und Regeln für den betrieblichen Brandschutz
•Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
•Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
•Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Service
Kulemannstieg 27, 22457 Hamburg
Telefon: 040 59354868-0 Fax: 040 59354868-20
VIK - Akademie für Arbeitsschutz
Email: info@vik-berlin-hamburg.de