VIK - Akademie für Arbeitsschutz
VIK - Akademie für Arbeitsschutz
Ausbildung gemäß DGUV Information 205-023
Schulungsstätten in Hamburg und Berlin
oder vor Ort bei Ihnen
Theorie
Grundzüge des Brandschutzes
•Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
•betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
Betriebliche Brandschutzorganisation
•Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
•„Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
•Alarmierungswege und –mittel
•betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
•Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
•Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
•Brandklassen A, B, C, D und F
•Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
•geeignete Feuerlöscheinrichtungen
•Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
•Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Gefahren durch Brände
•Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
•thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
•mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
•besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
Verhalten im Brandfall
•Alarmierung
•Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
•Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
•ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
•Löschen von brennenden Personen
Praxis
•Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
•Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
•realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
•Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
•betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände) • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Dauer der Ausbildung: 8 UE
Gruppengröße max. 12 Teilnehmer
Referenten:
Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Auszug aus der ASR A2.2
6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
Fachbereich Brandschutz
๏Brandschutz
- Ausbildung Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2
- Feuerlöschtraining
Service
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