VIK - Akademie für Arbeitsschutz

 

Fachbereich Industriekletterschule

Jährliche Wiederholungsunterweisung

(WU) Level 1-3


Die fachliche Eignung der Anwender und Anwenderinnen aller Ausbildungslevel ist durch eine jährliche Wiederholungsunterweisung bei einem/einer akkreditierten Zertifizierer/Zertifiziererin nachzuweisen.

Anderenfalls wird spätestens 36 Monate nach der absolvierten Prüfung bzw. der letzten Wiederholungsunterweisung eine Wiederholungsprüfung fällig.


DGUV Information 212 - 001

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