VIK - Akademie für Arbeitsschutz

 

Unterweisung für Arbeiten auf Leitern


Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten unter anderem verdeutlicht werden, dass sich Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus geringen Höhen ereignen können.

Die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und dieser Handlungsanleitung, insbesondere des Abschnittes 5, erfolgen.


Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen.

Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erfolgen, z.B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten.


Der Arbeitgeber soll die durch die alltägliche Benutzung von Leitern und Tritten gewonnenen Erkenntnisse in die Unterweisungen einfließen lassen.



In der Regel beinhaltet eine Unterweisung:

  1. Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung,

  2. bauartspezifische Hinweise,

  3. Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen.


DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (bisher: BGI 694)



Unser Angebot:

Unterweisung in Theorie und Praxis

Fachbereich Leitern und Tritte

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